Zahlungskondition & Haftung

Ich jage aus Passion und Freude an der Jagd und will nicht durch Sie “reich” werden…

Damit wir aber nicht für die Unterstützung Ihrer Jagd noch draufzahlen, müssen wir um die Übernahme einer Kostenpauschale bitten. Wenn es von der Jagdleitung gewünscht wird, können wir eine Tages-Unfallversicherung (Tierarztkosten / Leben) für unsere vierbeinigen Waidkameraden abschließen. Durch Abschluss dieser Versicherung besteht dann keine Gefahr mehr von unvorhergesehenen Kosten, die andernfalls auf den Jagdherrn zukommen würden.

Wir stellen dem Jagdherrn nur eine günstige Kostenpauschale für den jeweiligen Jagd-Tag, zuzüglich der Kosten für das tatsächlich verfahrende Benzin in Rechnung. Diese Kosten sind ganz einfach im Vorfeld telefonisch zu erfragen und werden sich auch nicht plötzlich verändern. Somit hat der Jagdherr einen einfach überschaubaren Kostenpunkt, der auch verlässlich steht. Da es erfahrungsgemäß nach Beendigung der Jagd doch häufig etwas hektisch zugeht, würde ich mich freuen, wenn der Jagdherr gleich morgens vor Jagdbeginn die Kosten begleicht.  

Rechtlicher AGB-Hinweis & Haftungsausschluss: 

Einen Einsatz unserer Stöberhunde, an stark befahrenen Eisenbahnlinien, sowie an Bundes- bzw. Schnellstraßen müssen wir aus Sicherheitsgründen leider ablehnen. Generell muss der Jagdleiter dafür Sorge tragen, dass Unfallrisiken minimiert werden. Vor der Jagd müssen natürlich Haustiere (wie z.B. Schafe, Pferde, Rinder etc.) von den angrenzenden Weiden geholt werden und geklärt sein wo und wie ein Tierarzt (Unfall-chirurgisch kompetenter Tierarzt) oder eine Tierarztklinik zu erreichen ist, und im Falle eines etwaigen schwer verletzten Hundes, ein Fahrer bereit stehen.
Der Jagdleiter bleibt natürlich zu jeder Zeit der Haftungsverantwortliche für die von ihm veranstaltete Gesellschaftsjagd.
Für Anfragen bzw. für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen über das

Kontaktformular

gern zur Verfügung.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Arne Pohlmeyer